Kosten & Kostenübernahme – Privatpatienten, BG‑Fälle, Selbstzahler und gesetzliche Kassen
In unserer offenen MRT‑Privatpraxis in Lingen (Ems) sind Privatpatienten, BG‑Fälle (z. B. nach Arbeits‑ oder Schulunfällen), Selbstzahler und gesetzlich Versicherte herzlich willkommen.
Als Privatpraxis rechnen wir nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Das bedeutet:
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Privatpatienten schließen einen Behandlungsvertrag ab und erhalten nach der Untersuchung eine Rechnung, die sie bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen – in der Regel werden die Kosten vollständig erstattet.
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BG‑Fälle werden direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abgerechnet, da hier spezielle Abrechnungsregelungen gelten.
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Selbstzahler tragen die Kosten selbst und erhalten eine transparente Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse einen Kostenerstattungsantrag zu stellen. Dabei reichen Sie unsere Rechnung mit medizinischer Begründung und Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein. In vielen Fällen entscheidet die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer Einzelfallprüfung über eine Kostenübernahme – diese kann insbesondere bei medizinischer Indikation (z. B. Platzangst, medizinisch notwendige Untersuchung) erfolgen, muss aber vorab genehmigt werden und kann einige Tage Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.
Sobald die Kostenübernahme genehmigt ist, können wir zeitnah einen Termin für Ihre offene MRT‑Untersuchung vereinbaren und Sie bestmöglich versorgen.
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